Vorsicht vor verlockenden Angeboten des Insolvenzverwalters – Wichtige Info der Verbandsorganisation

Vorsicht vor verlockenden Angeboten des Insolvenzverwalters – Wichtige Info der Verbandsorganisation

Das telefonische Angebot des angeblichen Insolvenzverwalters aus dem schönen Konstanz klang sehr gut. Aus einer Insolvenzmasse bot er dem Innungsbetrieb der Innung Sanitär-Heizung-Klima Bonn/Rhein-Sieg hochwertiges Material und Werkzeuge zu äußerst günstigen Preisen an. Es folgte ein detailliertes schriftliches Angebot per E-Mail zu einem Gesamtbetrag von über 36.000,-- EUR netto. Zur Bestätigung wurde ein gefälschter Beschluss des Insolvenzgerichts gleich beigefügt.

Prüfen Sie Angebote vorab auf Echtheit

Prüfen Sie daher dringend vor Vertragsabschluss, ob es sich um einen echten Beschluss des Insolvenzgerichts handelt. Rufen Sie das benannte Amtsgericht an, nachdem Sie selbst die richtige Nummer des genannten Gerichts über neutrale Quellen ermittelt haben. Stellt sich heraus, dass es sich um einen gefälschten Beschluss handelt, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Glücklicherweise sah sich der Innungsbetrieb die Insolvenzverwalter genauer an. Die Website wirkte zwar auf den ersten Blick seriös wie auch die Top-Lage der Sozietät und die Doktortitel der Inhaber, aber einige Eckdaten passten nicht zusammen. Die Handelsregisternummer war falsch und eine Anfrage beim Amtsgericht Konstanz ergab schließlich, dass weder die Sozietät noch deren angebliche Rechtsanwälte dort bekannt waren.

Die Website der Betrüger ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Inzwischen berichteten auch andere Betriebe aus den Innungen Aachen und Mettmann über diese Masche. Vermutlich sind bereits neue Seiten mit neuen fiktiven Namen online. Seien Sie also vorsichtig bei verlockenden Angeboten. Bringen sie Betrugsversuche zur Anzeige, auch wenn Sie nicht geschädigt wurden. Nur so kann den Betrügern das Handwerk gelegt werden.

Kontakt und rechtliche Beratung für Innungsfachbetriebe

Bei Fragen oder Meldung weiterer Verdachtsfälle melden Sie sich bitte bei Frau Dania Boldemann-Kühle. Sie ist Rechtsanwältin und Beraterin beim Fachverband SHK NRW. Die rechtliche Beratung ist Teil des Mitgliederservice für Innungsfachbetriebe in NRW der Gewerke SHK, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter und Apparatebau.

Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW
Dania Boldemann-Kühle
Tel. 0211 69065-52 | boldemann-kuehle@shk-nrw.de | www.shk-nrw.de

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Ein verlockendes Angebot
Bildquelle: Skitterphoto@Pixabay.com

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